FAQ
Nein. Förderberechtigt sind ausschliesslich Fördergesuche, die ab dem 1. Januar 2022 beim Kanton Luzern oder der Stelle pronovo eingegangen sind.
Ich plane eine Photovoltaik-Anlage. Wie muss ich vorgehen, um vom Energieförderprogramm profitieren zu können?
Sie reichen vor Baubeginn des Projekts das vollständig ausgefüllte Gesuchsformular mit allen benötigten Unterlagen bei der Dienstelle Umwelt und Energie (uwe) ein. Die Dienststelle prüft, ob das Gesuch die Förderbedingungen erfüllt und sichert innerhalb von vier Wochen den Förderbeitrag zu. Die Förderzusage beinhaltet die Höhe der reservierten Fördersumme und den spätmöglichsten Umsetzungszeitpunkt (24 Monate). Spätestens zwei Monate nach Projektumsetzung reichen Sie uwe die Abschlussunterlagen ein. Wenn alles korrekt ist, zahlt uwe den Förderbeitrag innerhalb von sechs Wochen aus. Gewisse Anlagen werden im Rahmen von Stichproben auch kontrolliert.
Falls die geplanten Massnahmen in der Verordnung über das Energieförderprogramm der Gemeinde Weggis erwähnt sind, profitieren Sie auch vom Förderprogramm der Gemeinde Weggis. Dazu reichen Sie bei der Gemeinde Weggis die Förderzusage des Kantons Luzern ein. Später stellen Sie der Gemeinde Weggis eine Kopie des erfolgten Zahlungseingangs des Kantons Luzern zu. Die Gemeinde Weggis wird Ihnen anschliessend bis spätestens am 31.03. des Folgejahres nach Eingang des Gesuchs den Förderbetrag der Gemeinde überweisen.
Werden auch eigene Projekte, die nicht zu den in der Verordnung über das Energieförderprogramm aufgelisteten Massnahmen zählen, gefördert?