Wasser / Abwasser
Wasserversorgung
In der Gemeinde Weggis wird pro Jahr rund 600'000 Kubikmeter Wasser ins rund 30 Kilometer lange Leitungsnetz eingespiesen. Ein Grossteil des Wassers kommt von den Quellen des Rigigebietes. Mehr als die Hälfte davon von den Quellen Schloss und Langenfluh, der Rest von den Quellen Telli-Rubi, Säntiberg und Ried. Das Seewasserpumpwerk liefert den restlichen Teil des benötigten Wassers.
Das Wasser wird in insgesamt 9 Reservoiren gespeichert.
Die Kosten für Planung, Bau, Betrieb, Unterhalt, und Finanzierung der öffentlichen Wasserversorgungs-Anlagen werden gedeckt durch Anschluss- und Betriebsgebühren sowie Baubeiträge. Die Rechnung der Wasserversorgung wird als Spezialfinanzierung geführt und ist verursachergerecht und kostendeckend ausgestaltet.
Informationen zur Qualität des Trinkwassers finden Sie hier
Haben Sie Fragen oder bestehen Unklarheiten bezüglich dem Zählerablesen, so wenden Sie sich bitte direkt an die Wasserversorgung Weggis: Philipp Zimmermann, Brunnenmeister Weggis, Tel. 077 480 88 30 / E-Mail: bm-weggis@zimmermann-sanitaer.ch
Abwasserentsorgung
1980 wurde die Abwasserreinigungsanlage Lützelau in Betrieb genommen. Weggis und Vitznau haben sich entschieden, die öffentliche Aufgabe der Abwasserentsorgung gemeinsam zu lösen und dafür den Gemeindeverband ARA Weggis-Vitznau gegründet.
Die Abwasseranlagen umfassen das Kanalisationsnetz, die Abwasserreinigungsanlage und die Nebenanlagen wie Schächte, Pumpstationen, Regenbecken, etc.
Die Kosten für Planung, Bau, Betrieb, Unterhalt, und Finanzierung der öffentlichen Abwasser-Anlagen werden gedeckt durch Anschluss- und Betriebsgebühren sowie Baubeiträge. Die Rechnung der Siedlungsentwässerung wird als Spezialfinanzierung geführt und ist verursachergerecht und kostendeckend ausgestaltet.
Gebühren Wasser
Die Wassergebühren bestehen aus Anschluss- und Betriebsgebühr.
Anschlussgebühr
Die Anschlussgebühr dient dem Einkauf in die öffentlichen Wasserversorgung und ist eine Abgeltung der von der Gemeinde getätigten Nettoinvestitionen. Sie wird aufgrund der Fläche des anzuschliessenden Grundstückes und dessen Gewichtung (Grundstückfläche x Gewichtungsfaktor) erhoben.
Betriebsgebühr
Die Betriebsgebühr setzt sich aus einer Grundgebühr und einer Mengengebühr zusammen. Mit der Grundgebühr werden rund 40%, mit der Mengengebühr 60% der jährlich anfallenden Betriebskosten gedeckt.
Die Grundgebühr wird aufgrund der gebührenpflichtigen Fläche des angeschlossenen Grundstückes und dessen Gewichtung (Grundstückfläche x Gewichtungsfaktor) erhoben.
Die Mengengebühr wird aufgrund der bezogenen Frischwassermenge erhoben.
Baubewilligungsverfahren
Die Gemeinde ist auch für den Vollzug des Energiegesetzes zuständig. Die entsprechenden Nachweise für ein Bauvorhaben sind zusammen mit dem Baugesuch einzureichen und werden im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens überprüft.
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