Anmeldung / Abmeldung eines Hundes

Für Hundehalter besteht eine gesetzliche Meldepflicht. Die Anmeldung oder Abmeldung eines Hundes können Sie am Schalter der Einwohnerkontrolle oder direkt im Online-Schalter vornehmen.

Bitte stellen Sie uns in jedem Fall eine Kopie des Heimtierausweis (Seite 3) resp. der Pet-Card, woraus der Chip-Eintrag ersichtlich ist, zu.

Aktionen

Unterlagen

Kopie des Hundepasses

ODER

Kopie der Pet-Card (Chip-Eintrag muss ersichtlich sein).

Online-Formular

Bitte alle zwingenden Felder (*) ausfüllen.