Baukontrolle
Baukontrolle gemäss Planungs- und Baugesetz des Kantons Luzern
Die Ausführung bewilligter Bauten und Anlagen muss gemäss Gesetzgeber kontrolliert werden. Mit dem Abrufen der vorgesehen Baukontrollen stellen Sie als baustellenverantwortlicher Bauleiter und Planer für die Bauherrschaft sicher, dass die sich im Bau befindliche Baute oder Anlage die Bestimmungen und Auflagen der Baubewilligungen einhält, und dass sie vorbehaltslos einen nächsten Schritt bei der Fertigstellung des Werkes in Angriff nehmen können.
Sie erlangen verbindliche Gewissheit, dass Ihr Bauvorhaben in bewilligter Situation und Höhenlage erstellt wird, dass die äusseren und inneren Abmessungen eingehalten sind, Wärmedämmung korrekt montiert ist, und dass die ausgeführte Baute oder Anlage die baugesetzlichen Bestimmungen erfüllt.
Die Baukontrollen können Sie direkt via Online Schalter abrufen.
Name |
---|
Name | Telefon | Kontakt |
---|---|---|
Bauverwaltung | 041 392 15 50 | bauverwaltung@weggis.lu.ch |
Name |
---|
Baubewilligung |