Sozialhilfe
Die Sozialhilfe wird für Einwohnerinnen und Einwohner von Greppen, Vitznau und Weggis ausgerichtet.
Persönliche Sozialhilfe
Im Vordergrund steht die Beratung. So werden gemeinsam Lösungsvorschläge wie Budgetplanung oder Schuldensanierung erarbeitet. Kann der Sozialdienst nicht weiterhelfen, erhalten Sie direkten Zugang zu spezialisierten Beratungsstellen innerhalb des Kantons Luzern.
Personen, die ihre Angelegenheiten nicht selber erledigen können, werden vom Sozialamt beraten und betreut.
Wirtschaftliche Sozialhilfe
Bei finanziellen Problemen kann das Sozialamt ebenfalls weiterhelfen. So klären wir ab, ob die Voraussetzungen für wirtschaftliche Sozialhilfe erfüllt sind.
Bei Bedarf nach Unterstützung melden Sie sich bitte beim Regionalen Sozialamt für einen persönlichen Termin.
Preis
Name | |||
---|---|---|---|
Merkblatt für Wirtschaftliche Sozialhilfe (PDF, 128.14 kB) | Download | 0 | Merkblatt für Wirtschaftliche Sozialhilfe |
Gesuch um Wirtschaftliche Sozialhilfe (PDF, 262.79 kB) | Download | 1 | Gesuch um Wirtschaftliche Sozialhilfe |
Unterlagen für Gesuch um Wirtschaftliche Sozialhilfe (PDF, 226.31 kB) | Download | 2 | Unterlagen für Gesuch um Wirtschaftliche Sozialhilfe |
Richtlinien für die Bemessung der Wirtschaftlichen Sozialhilfe (PDF, 145.21 kB) | Download | 3 | Richtlinien für die Bemessung der Wirtschaftlichen Sozialhilfe |
Mietzinsrichtlinien der Gemeinden Weggis und Vitznau ab 01.08.2024 (PDF, 49.42 kB) | Download | 4 | Mietzinsrichtlinien der Gemeinden Weggis und Vitznau ab 01.08.2024 |
Mietzinsrichtlinien der Gemeinde Greppen ab 01.01.2017 (PDF, 387.15 kB) | Download | 5 | Mietzinsrichtlinien der Gemeinde Greppen ab 01.01.2017 |
Name | Telefon | Kontakt |
---|---|---|
Regionales Sozialamt | 041 392 15 60 | sozialamt@weggis.lu.ch |