Verkehrsanordnungen in der Gemeinde Weggis

6. November 2024

Gestützt auf § 18 Abs. 1 Verordnung zum Gesetz über die Verkehrsabgaben und den Vollzug des eidgenössischen Strassenverkehrsrechtes (Strassenverkehrsverordnung; SRL 777) sind die Gemeinden auf Gemeindestrassen 2. und 3. Klasse sowie auf öffentlichen Privaten- und Güterstrassen für Verkehrsanordnungen zuständig.

I.
In der Gemeinde Weggis werden folgende Verkehrsanordnungen erlassen:

 

1.1     Rigiblickstrasse

  • Auf der Rigiblickstrasse Höhe der Grundstücke Nrn. 91 und 97, beide Weggis, werden die bestehenden Signale 2.59.1 Zonensignal Tempo 30 mit Parkverbot "ausgenommen markierte Parkfelder" sowie 2.59.2 Ende Zonensignal Tempo 30 mit Ende Parkverbot aufgehoben und entfernt. Der heutige Zonenübergang entfällt und die neue Zone Rigiblickstrasse wird mit der bestehenden Zone "Dorf" verbunden. Die Tempo-30-Zone erweitert sich somit bis zum Ortseingang im Gebiet "Untereggi" (auf Höhe Grundstücke Nrn. 2134 und 1474, beide Weggis).
  • Auf der Rigiblickstrasse Höhe Grundstück Nr. 1167, Weggis, werden die bestehenden Signale 2.59.1 Zonensignal Tempo 30 sowie 2.59.2 Ende Zonensignal Tempo 30 aufgehoben und entfernt. Neu werden die Signale 2.59.1 Zonensignal Parkverbot "ausgenommen markierte Parkfelder" sowie 2.59.2 Ende Zonensignal Parkverbot erlassen und erstellt.
  • Auf der Rigiblickstrasse Höhe Grundstücke Nrn. 2134 und 1474, beide Weggis, werden neu die Signale 2.59.1 Zonensignal Tempo 30 mit Parkverbot "ausgenommen markierte Parkfelder" sowie 2.59.2 Ende Zonensignal Tempo 30 mit Ende Parkverbot erlassen und erstellt.

Für die detaillierten Umsetzungsmassnahmen ist der Signalisations- und Markierungsplan mit der Bezeichnung "Rigiblickstrasse, Konzept", Situation 1:500", datiert vom 04.03.2024, ausgefertigt durch Schneiter Verkehrsplanung AG, verbindlich.

Die Pläne bilden integrierenden Bestandteil der Verfügung und liegt während der Beschwerdefrist bei der Gemeinde Weggis, Abteilung Infrastruktur, Parkstrasse 1, 6353 Weggis, zur Einsicht auf.

1.2  Riedsortstrasse

Auf der gesamten Länge der Riedsortstrasse wird eine Parkverbotszone mit Ausnahme markierter Felder sowie eine Höchstgewichtsbeschränkungszone von 26 Tonnen erlassen. Die südliche und nördliche Einfahrt in die Riedsortstrasse wird mit den entsprechenden Signalen beschildert.

Für die detaillierten Umsetzungsmassnahmen im Bereich Riedsortstrasse ist der Signalisations- und Markierungsplan, datiert vom 26.07.2024, ausgefertigt durch Schneiter Verkehrsplanung AG, verbindlich. Der Plan bildet integrierenden Bestandteil der Verfügung und liegt während der Beschwerdefrist bei der Gemeinde Weggis, Abteilung Infrastruktur, Parkstrasse 1, 6353 Weggis, zur Einsicht auf.

II.
Die Verkehrsanordnungen treten in Kraft, sobald die Signale aufgestellt sind.

III.
Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit der Publikation im Luzerner Kantonsblatt beim Kantonsgericht Luzern, 4. Abteilung, Obergrundstrasse 46, 6002 Luzern, Verwaltungsgerichtsbeschwerde eingereicht werden. Die Beschwerde muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Sie ist im Doppel einzureichen.

IV.
Diese Entscheide werden im Luzerner Kantonsblatt Nr. 45 vom 09.11.2024 veröffentlicht.