Ortsplanung: Gewässerraum und Lützelau kommen an die Urne

9. Oktober 2024

Am 24. November 2024 sind die Weggiser Stimmbürgerinnen und Stimmbürger eingeladen, an zwei Gemeindeabstimmungen teilzunehmen. Es handelt sich um zwei voneinander unabhängige Ortsplanungsvorlagen – zum einen der Teilzonenplan Gewässerraum, zum andern die Teilzonenplanänderung und der Bebauungsplan Lützelau. Die Stimmberechtigten werden in den kommenden Tagen die entsprechenden Abstimmungsunterlagen erhalten.

Ausschnitt Teilzonenplan Gewässerraum
Ausschnitt Teilzonenplan Gewässerraum, Rigiblickbach

Diese beiden Teilrevisionen der Ortsplanung kommen somit noch vor der „grossen“ Ortsplanungsvorlage, der Gesamtrevision, welche parallel erarbeitet und im kommenden Frühjahr öffentlich aufgelegt wird, zur Urnenabstimmung.

Festlegung des Raumbedarfs für die Gewässer
Die erste Teilzonenplanänderung betrifft die Vermassung sämtlicher Gewässerräume der Gemeinde Weggis aufgrund des eidgenössischen Gewässerschutzgesetzes. Die am 1. Januar 2011 in Kraft getretene Änderung des Bundesgesetzes über den Gewässerschutz und die dazugehörende Gewässerschutzverordnung verpflichten die Kantone unter anderem, den Raumbedarf der Gewässer festzulegen, der für die Gewährleistung der natürlichen Funktionen der Gewässer, des Hochwasserschutzes und der Gewässernutzung erforderlich ist.

Überlagerte Grün- und Freihaltezonen
Die Kantone haben dafür zu sorgen, dass der Gewässerraum bei der Richt- und Nutzungsplanung berücksichtigt sowie extensiv gestaltet und bewirtschaftet wird. So verlangt der Kanton Luzern in § 11a der kantonalen Gewässerschutzverordnung, dass die Gemeinden den Gewässerraum in ihrer Nutzungsplanung mittels Grünzonen und Freihaltezonen festlegen.

Bestandesgarantie
Dabei sind bestehende Bauten und Anlagen innerhalb des Gewässerraums in ihrem Bestand geschützt, sofern sie rechtmässig erstellt worden sind und die zukünftigen Hochwasserschutzbauten dies erlauben. Der ordentliche Unterhalt bzw. sanfte Renovationen sowie zeitgemässe Erneuerungen sind gestattet.

Änderungen in Zonenplan und Bau- und Zonenreglement
Mit der vorliegenden Teilrevision der Ortsplanung werden nun die Vorgaben des Bundes und des Kantons in den Instrumenten der kommunalen Nutzungsplanung – Zonenplan und Bau- und Zonenreglement – umgesetzt.

Keine unerledigten Einsprachen
Die Planunterlagen und der kantonale Vorprüfungsbericht lagen während 30 Tagen, vom 29. April 2024 bis zum 29. Mai 2024, bei der Bauverwaltung Weggis zur Einsicht öffentlich auf. Im Rahmen der öffentlichen Auflage gingen drei Einsprachen ein. Alle drei konnten in den Einspracheverhandlungen gütlich erledigt werden und wurden zurückgezogen, so dass bezüglich Einsprachen nichts mehr hängig ist.

Was ist der Gewässerraum?

Der Gewässerraum bei Fliessgewässern umfasst die natürliche Gerinnesohlenbreite addiert mit der Breite der beiden Uferbereiche.

Bei stehenden Gewässern ist der Gewässerraum identisch mit dem Uferbereich entlang des Wasserkörpers, gemessen ab der Uferlinie.

Die Breite des Gewässerraums richtet sich nach der eidgenössischen Gewässerschutzverordnung Art. 41a und b. Bei Fliessgewässern ist sie abhängig von der Breite der Gerinnesohle. Sie beträgt bei den Weggiser Fliessgewässern grundsätzlich 11 Meter. Bei stehenden Gewässern beträgt die Breite grundsätzlich 15 Meter.

Bild Gewässerraum
(Quelle: Modulare Arbeitshilfe zur Festlegung und Nutzung des Gewässerraums in der Schweiz, Bundesamt für Umwelt, Bundesamt für Raumentwicklung, Bundesamt für Landwirtschaft, 2019)

 

 

Teilzonenplanänderung und Bebauungsplan Lützelau

Bei der zweiten Vorlage geht es um die bauliche Entwicklung im Gebiet Hotel Lützelau.

Ausschnitt Änderungen Lützelau
Ausschnitt Änderungsplan Lützelau

Hotelkomplex mit Wohnungen gemäss Kur- und Hotelzone
Die Grundeigentümerin der Parzellen möchte mit einen Ersatzneubau das bestehende Hotel Lützelau durch einen Hotelkomplex mit Gesundheits-, Kur-, Klinik- und Reha-Nutzungen mit touristischer Ausrichtung, ergänzt mit Eigentums-, Miet- und Personalwohnungen gemäss Kur- und Hotelzone ersetzen.

Langjährige Konkurrenzverfahren führten zum vorliegenden Richtprojekt
Die Grundeigentümerschaften der Liegenschaft führten von 2012 bis 2019 mehrere Konkurrenzverfahren durch, um das ortsverträgliche Volumen sowie die Qualitätsanforderungen an die Gestaltung der Gebäude und der Umgebung zu bestimmen.

Einbezug der ENHK
Die Zwischenergebnisse wurden jeweils der Eidgenössischen Natur- und Heimatschutzkommission ENHK zur Stellungnahme unterbreitet; die Stellungnahmen dienten zur Formulierung der Aufgabenstellung für die nachfolgenden Planungsschritte. Im Jahr 2019 wurde ein qualitätssicherndes Konkurrenzverfahren in Form eines Studienauftrages durchgeführt. Das Ergebnis wurde als Richtprojekt mit den Bestandteilen Architektur und Landschaft ausgearbeitet und dient als Grundlage der vorliegenden Planung.

Verschiedene Um- und Einzonungen
Im rechtskräftigen Zonenplan befinden sich die zu überbauenden Parzellen grösstenteils in der Kur- und Hotelzone, ausserdem in der Wohnzone 2, der Grünzone und im Wald. Im Rahmen der vorliegenden Teilrevision des Zonenplans wurde die Zonierung an das Richtprojekt angepasst.

Sonderbauvorschriften
Der Bebauungsplan schafft die rechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung einer qualitätsvollen Überbauung des Areals mit einer hohen Aussenraumqualität und einer sorgfältigen Integration in die umgebende, schützenswerte Naturlandschaft.

Öffentliche Auflage ohne Einsprachen
Die öffentliche Auflage der Teilzonenplanänderung und Bebauungsplan Lützelau fand vom 29. April bis 29. Mai 2024 statt. Dabei sind keine Einsprachen eingegangen.

Die Lützelau – ein wertvoller Bestandteil der touristischen Entwicklung am Vierwaldstättersee

Das heutige Hotel Lützelau wurde 1905 erbaut. 1974 zerstörte ein Brand einen Grossteil des Gebäudes. 1976 wurde die Lützelau wiedereröffnet. Als beliebtes Kur- und Ferienhotel mit öffentlichem Seerestaurant bildet(e) die Lützelau einen wertvollen Bestandteil der touristischen Entwicklung am Vierwaldstättersee.

Die Anforderungen an die Hotellerie haben sich in den letzten Jahrzehnten stark verändert. Das musste auch das Hotel Lützelau erfahren, das heute seine besten Jahre hinter sich hat. Eine neue Eigentümerschaft ist nun bestrebt, mit einem differenzierten Nutzungs-Mix den Hotelstandort Lützelau zu erhalten und in die Zukunft zu führen.

Eine anspruchsvolle Aufgabenstellung
Es musste ein Projekt entworfen werden, das einer anspruchsvollen Aufgabenstellung gerecht wird. Anspruchsvoll deshalb, weil zum ersten eine Hotelanlage heute – wirtschaftlich bedingt – grundsätzlich ein möglichst grosses Bauvolumen verlangt, zum zweiten aus landschaftlichen Gründen im BLN-Gebiet an diesem Ort aber eine starke Volumenvergrösserung unerwünscht ist und drittens die wirtschaftlich interessantesten Nutzungen, wie Wohnappartements, aufgrund der Vorschriften der Kur- und Hotelzone nur in beschränktem Mass gestattet sind.

Planung seit 2012
So wurden seit 2012 Bauvolumen, Schutzanforderungen, Wirtschaftlichkeit und Nutzungen gegeneinander abgewogen, bis nun ein Projekt auf dem Tisch liegt, welches die Zustimmung der Behörden von Kanton und Gemeinde, von der ENHK wie auch von der Eigentümerschaft erhalten hat, und die auch in Bezug auf Gestaltung und Erscheinung durch eine Fachjury abgesegnet wurde. Eine grundsätzliche Voraussetzung für die Realisierung dieses Projekts ist die Zustimmung der Weggiser Stimmberechtigten zur entsprechenden Zonenplanänderung und zum Bebauungsplan.