Teilrevision Zonenplan Seilbahnkorridor
Für eine Seilbahnerneuerung ist eine Teilrevision des Zonenplans und des Bau- und Zonenreglements notwendig. Das heisst, über das von der Seilbahn befahrene Gebiet, muss im Nutzungsplan eine entsprechende Zone definiert sein, damit die Anforderungen an die Planungspflicht gemäss Art. 2 RPG erfüllt werden können.
Die Weggiser Stimmbürgerinnen und -bürger haben am 27. November 2022 dem Seilbahnkorridor und der Umnutzung der Bergstation Rigi Kaltbad mit grosser Mehrheit zugestimmt.
Seilbahnkorridor
- Im Zonenplan wird eine neue überlagernde Zone um die bestehende Seilbahnlinie erstellt.
- Sie schliesst die Umgebung der Seilbahnstationen und der Seilbahnlinie mit ein.
Umzonung Bergstation Rigi Kaltbad
- Die Parzelle Nr. 1318 wird von der Kernzone Rigi Kaltbad in die Kur- und Hotelzone umgezont, die mit einer fixen Höhenkote belegt ist.
Name Vorname | Funktion | Telefon | Kontakt |
---|
Name | Telefon | Kontakt |
---|---|---|
Abteilung Bau | 041 392 15 50 | bauverwaltung@weggis.lu.ch |