Finanzkennzahlen
Bezeichnung | Wert |
---|---|
Selbstfinanzierungsgrad in % | 138,50 % |
Selbstfinanzierungsanteil in % | 21,00 % |
Zinsbelastungsanteil in % | 0,44 % |
Kapitaldienstanteil in % | 5,50 % |
Bruttoverschuldungsanteil | 63,70 % |
Nettoschuld pro Einwohner in Fr. | -2'237.00 |
Bezeichnung | Wert |
---|---|
Selbstfinanzierungsgrad in % | 129,70 % |
Selbstfinanzierungsanteil in % | 24,00 % |
Gewichteter Nettoverschuldungsquotient | -27,60 % |
Zinsbelastungsanteil in % | 0,28 % |
Kapitaldienstanteil in % | 5,12 % |
Bruttoverschuldungsanteil | 67,00 % |
Nettoschuld pro Einwohner in Fr. | -1'374.00 |
Steuerkraft in Fr. | 3'543.00 |
Definitionen
- Selbstfinanzierungsgrad
- Der Selbstfinanzierungsgrad gibt an, welchen Anteil ihrer Nettoinvestitionen eine Gemeinde aus eigenen Mitteln finanzieren kann. In Weggis lag der Selbstfinanzierungsgrad per Ende 2021 bei 130%.
- Selbstfinanzierungsanteil
- Der Selbstfinanzierungsanteil zeigt die Selbstfinanzierung in Prozenten des konsolidierten laufenden Ertrages auf.
- Gewichteter Nettoverschuldungsquotient
- Der Nettoverschuldungsquotient gibt an, welcher Anteil an Fiskalerträgen inklusive Ressourcenausgleich erforderlich wäre, um die Nettoschuld abzutragen.
- Zinsbelastungsanteil
- Die Kennzahl drückt aus, welcher Anteil des gesamten Ertrages zur Begleichung der Nettozinsen verwendet wird.
- Kapitaldienstanteil
- Kapitaldienst in Prozenten des konsolidierten laufenden Ertrages. Die Kennzahl drückt aus, welcher Anteil des gesamten Ertrages für Zinsen und Abschreibungen verwendet werden.
- Bruttoverschuldungsanteil
- Grösse der Beurteilung der Verschuldungssituation bzw. der Frage, ob die Verschuldung in einem angemessenen Verhältnis zu den erwirtschafteten Erträgen steht.
- Nettoschuld pro Einwohner
- Saldo zwischen Fremdkapital und Finanzvermögen pro Einwohner (Pro-Kopf-Verschuldung). Die Kennzahl zeigt die pro Einwohner lastende Nettoschuld.
- Bilanzfehlbetrag
- Durch Eigenkapital nicht abgedeckte, aktivierte Aufwandüberschüsse der Laufenden Rechnung.
- Steuerkraft
- Steuerertrag einer Einheit, d.h. Gesamtertrag der ordentlichen Gemeindesteuern (ohne Personal-, Straf- und Nachsteuern), dividiert durch den Gemeindesteuerfuss. Die Quellensteuern sind dem Bezugsjahr zugeordnet und nicht dem Jahr der Auszahlung an die Gemeinde.