Handlungsfähigkeitszeugnis
Wenn Sie sich im Verkehr mit Banken oder Behörde über Ihre Handlungsfähigkeit ausweisen müssen, benötigen Sie ein Handlungsfähigkeitszeugnis.
Am 1. Januar 2013 trat das neue Kindes- und Erwachsenenschutzrecht in Kraft. Aufgrund dieser Änderung werden Handlungsfähigkeitszeugnisse nicht mehr durch die Gemeindekanzlei ausgestellt. Neu dafür zuständig ist die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB).
Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) Luzern-Land
Oberfeld 15B
6037 Root
Tel. 041 455 45 45
Fax 041 455 45 00
info@kesblula.ch
http://www.kesblula.ch/
Öffnungszeiten: 08.30-11.30 Uhr und 14.00-16.00 Uhr
Name | Telefon | Kontakt |
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Einwohnerdienste | 041 392 15 15 | gemeindeverwaltung@weggis.lu.ch |