Sie können Testamente, Ehe- und/oder Erbverträge auf der Gemeindekanzlei zur Aufbewahrung ins Depot einlegen. Die Dokumente können persönlich oder schriftlich unter Abgabe einer Gebühr hinterlegt werden.

 

Kosten:

einmalige Gebühr von Fr. 95.–    (inkl. Registereintrag und Herausgabe)

Porto und Bearbeitung Fr. 5.–

 

Für die Hinterlegung einer Verfügung von Todes wegen ist die Identifikation erforderlich (persönliche Abgabe mit Vorlage eines amtlichen Ausweises)