Notariat

Gemeindeschreiber und Notar Godi Marbach erledigt für Sie Notariatsgeschäfte (Grundstückgeschäfte, Güter- und Erbrecht, Gesellschaftsrecht) sowie Beglaubigungen. Bitte vereinbaren Sie im Voraus einen Termin.

Beglaubigung Unterschrift

Die Person, deren Unterschrift zu beglaubigen ist, hat persönlich zu erscheinen. Sie hat einen amtlichen Ausweis vorzulegen. Die Unterschrift darf erst in Gegenwart des Notars oder der Substituten angebracht werden.

Beglaubigung Fotokopie

Das Originaldokument ist mitzubringen. Die Gemeindekanzlei erstellt die zu beglaubigende Fotokopie.

Beglaubigung Übersetzung

Der Übersetzer oder die Übersetzerin muss zur Beglaubigung in der Regel persönlich erscheinen. Er oder sie muss glaubhaft machen können, dass er oder sie die zu beglaubigende Sprache beherrscht. Es darf kein Ausstandsgrund vorliegen wie z. B. verwandtschaftliche Nähe.

Legalisationen und Apostillen

Für diese ist die Staatskanzlei des Kantons Luzern zuständig.