Sie wollen als Schweizer Bürgerin oder Schweizer Bürger das Bürgerrecht von Weggis erhalten? Oder besitzen Sie eine ausländische Staatsangehörigkeit und möchten das Schweizer Bürgerrecht erwerben?

Für Schweizer Bürgerinnen und Schweizer Bürger ist der Gemeinderat zuständig. Das Antragsformular für das Weggiser Bürgerrecht finden Sie unter Dokumente.

Bei ausländischen Staatsangehörigen gilt dabei zwischen der erleichterten und der ordentlichen Einbürgerung zu unterscheiden.

Erleichterte Einbürgerung

  • Wohnsitz in der Schweiz
  • Mindestens drei Jahre mit einem Schweizer/einer Schweizerin verheiratet
  • Fünf Jahre in der Schweiz gelebt, wovon das letzte Jahr vor der Einbürgerung in der Schweiz verbracht

Detaillierte Voraussetzungen und weitere Informatiopnen für die erleichterte Einbürgerung finden Sie hier

Ordentliche Einbürgerung

  • 10 Jahre Wohnsitz in der Schweiz (Grundsatz mit Ausnahmen)
  • Niederlassungsbewilligung C
  • Erfolgreiche Integration
  • Vertrautsein mit den örtlichen Lebenverhältnissen

Detaillierte Voraussetzungen und weitere Informationen für die ordentliche Einbürgerung finden Sie hier

Gerne geben wir Ihnen das Gesuchsformular zur ordentlichen Einbürgerung ab und informieren Sie über das weitere Vorgehen. Bitte vereinbaren Sie dazu einen Termin unter der Telefonnummer 041 392 15 15.

 

Name
Antrag Weggiser Bürgerrecht für Schweizer Bürgerinnen und Bürger (PDF, 63.33 kB) Download 0 Antrag Weggiser Bürgerrecht für Schweizer Bürgerinnen und Bürger