Einbürgerungsverfahren
Sie wollen als Schweizer Bürgerin oder Bürger das Bürgerrecht von Weggis erhalten? Oder besitzen sie eine ausländische Staatsangehörigkeit und möchten das Schweizer Bürgerrecht erwerben?
Für Schweizer Bürgerinnen und Bürger ist der Gemeinderat zuständig. Das Antragsformular für das Weggiser Bürgerrecht finden Sie unter Dokumente.
Bei ausländischen Staatsangehörigen entscheidet die Gemeindeversammlung aufgrund der Empfehlung der Bürgerrechtskommission und des Gemeinderats. Zudem sind auch die kantonalen Behörden und die Bundesbehörden am Verfahren beteiligt.
Die Voraussetzungen und Grundlagen für die Prüfung des Gesuchs finden Sie im Merkblatt (unter Dokumente).
Wir informieren Sie gerne über die Anforderungen, bitte nehmen Sie mit uns Kontakt auf.
Name | |||
---|---|---|---|
Antrag Weggiser Bürgerrecht für Schweizer Bürgerinnen und Bürger (PDF, 63.33 kB) | Download | 0 | Antrag Weggiser Bürgerrecht für Schweizer Bürgerinnen und Bürger |
Merkblatt Einbürgerung von ausländischen Staatsangehörigen, ordentliches Verfahren (PDF, 134.74 kB) | Download | 1 | Merkblatt Einbürgerung von ausländischen Staatsangehörigen, ordentliches Verfahren |
Name | Telefon | Kontakt |
---|---|---|
Zentrale Dienste / Gemeindekanzlei | 041 392 15 15 | gemeindeverwaltung@weggis.lu.ch |