Sie verlassen unsere Gemeinde? Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute. Ihren Wegzug müssen Sie innert 14 Tagen bei unserer Einwohnerkontrolle melden.

Die Abmeldung können Sie online via E-Umzug erledigen, Sie kommen persönlich am Schalter vorbei oder melden sich schriftlich (inkl. Wegzugsdatum und neue Adresse) bei uns ab. Falls Sie ins Ausland wegziehen, ist eine persönliche Abmeldung vorzunehmen und Sie erhalten von uns eine Abmeldebestätigung. Die Abmeldung ist kostenlos.

Schweizer Staatsangehörige bringen für die persönliche Abmeldung mit:
Identitätsausweis und falls vorhanden Schriftenempfangsschein. Sie erhalten von uns Ihren Heimatschein ausgehändigt, welchen Sie wieder bei Ihrer neuen Wohngemeinde hinterlegen müssen.

Ausländische Staatsangehörige bringen für die persönliche Abmeldung mit:
Ausländerausweis, Reisepass oder Identitätskarte.