Sondersteuern
Der Fachbereich Sondersteuern ist zuständig für die Veranlagung der Handänderungs- und Grundstückgewinnsteuern.
Die Veranlagung der Erbschaftssteuern erfolgt über das Teilungsamt.
Grundlage für diese Steuern bilden die kantonalen Gesetze und Weisungen.
Kontakt
Gemeinde WeggisSondersteuern
Parkstrasse 1
6353 Weggis
Tel. 041 392 15 30
steueramt@weggis.lu.ch
Personen
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Verantwortlich | Telefon |
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Name | Beschreibung |
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