Der Fachbereich Sondersteuern ist zuständig für die Veranlagung der Handänderungs- und Grundstückgewinnsteuern.

Die Veranlagung der Erbschaftssteuern erfolgt über das Teilungsamt.

Grundlage für diese Steuern bilden die kantonalen Gesetze und Weisungen.

Kontakt

Gemeinde Weggis
Sondersteuern
Parkstrasse 1
6353 Weggis
Tel. 041 392 15 30
steueramt@weggis.lu.ch

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